St. Marien Hospital Eickel - Ambulantes Betreutes Wohnen
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Ambulantes Betreutes Wohnen

Das Ambulante Betreute Wohnen ermöglicht Menschen mit einer psychischen Erkrankung, selbstbestimmt zu leben und zu wohnen und somit die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde.

Das Angebot richtet sich an erwachsene Frauen und Männer mit einer wesentlichen Behinderung in Folge einer seelischen (psychischen) Erkrankung im Sinne des § 53 SGB XII. Dazu gehören Menschen mit schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, Migranten mit psychischen Erkrankungen, chronisch kranke ältere Menschen aber auch ehemalige forensische Patienten.

Mit Hilfe des Ambulanten Betreuten Wohnens sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

  • Förderung der Fähigkeit, in der eigenen Wohnung zu wohnen, und die Wohnqualität bewusst zu gestalten
  • Sicherung der Lebensgrundlagen durch Hilfe bei der finanziellen Existenzsicherung
  • möglichst aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Verbesserung der Lebensqualität und Lebenszufriedenheit
  • Förderung der sozialen Vernetzung
  • Erhalt und Verbesserung von Selbständigkeit und Autonomie durch die Vermittlung alltagspraktischer und sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Kompetenz im Umgang mit der eigenen Erkrankung
  • Hilfe bei der Nutzung sozialer Hilfsleistungen und der Wahrung eigener Rechte

Betreuungsleistungen und Kosten

Das Ambulante Betreute Wohnen hilft den Patienten auf vielfältige Weise dabei, ihren Alltag in den eigenen vier Wänden zu meistern. Dabei erhalten sie zum Beispiel in folgenden Bereichen Unterstützung:

Die Mitarbeiter kommen in die Wohnung der Patienten und kümmern sich um alle Belange im nicht-medizinischen Bereich. Sie sind ausgebildete Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder auch Fachkrankenpfleger mit gemeindepsychiatrischer Weiterbildung. Was aber viel wichtiger ist: Sie sind zuverlässige Wegbegleiter, die dem Leben der Patienten eine neue Struktur und neue Impulse geben.

Haushaltsführung

Alltägliche Aufgaben wie Kochen, Putzen und Einkaufen sind wichtig für ein selbstbestimmtes Leben: Wir stehen dabei zur Seite. Familie und Freizeit Familie, Freunde und Bekannte spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Leben der Patienten: Wir organisieren Treffen und begleiten in schwierigen Situationen. Gemeinsam überlegen wir auch, wie Patienten ihre Freizeit aktiv gestalten können.

Geld, Gesundheit und Beruf

Wir helfen dabei, Finanzen zu regeln, Behördengänge und Arzttermine zu organisieren. Auch bei der Suche nach Arbeit oder bei Problemen im Beruf lassen wir unsere Patienten nicht allein. Im Rahmen einer Hilfeplankonferenz wird der persönliche Hilfebedarf erhoben und für zunächst 12 – 18 Monate festgelegt. Der zeitliche Umfang liegt meist zwischen zwei und vier Stunden wöchentlich.

Betreutes Wohnen ist eine Leistung der Sozialhilfe. Die übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bis zu einer gewissen Einkommensgrenze komplett. Um die Beantragung der Leistung kümmern wir uns.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Ambulante Betreute Wohnen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Die grundsätzliche Bereitschaft des Klienten, professionelle Unterstützung anzunehmen und an seiner sozialen Integration auch aktiv mitzuwirken.
  • Das Vorliegen einer fachärztlichen Stellungnahme, die die Erkrankung und die damit verbundene wesentliche Behinderung oder zumindest drohende Behinderung attestiert und einen entsprechenden Hilfebedarf bescheinigt.
  • Ein Mindestmaß an persönlichen Ressourcen, sodass die realistische Chance besteht, mit Hilfe der ambulanten Betreuung die eigene Selbständigkeit schrittweise zu verbessern.

Schritte zum Ambulanten Betreuten Wohnen

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Kontaktaufnahme mit dem Ambulanten Betreuten Wohnen der Ambulanten Pflege der St. Elisabeth Gruppe
  • Erfassung des Hilfebedarfs und Antragstellung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Prüfung des Antrags durch den Landschaftsverband
  • Hilfeplangespräch – in der Regel 1 x monatlich am letzten Donnerstag des Monats im Gesundheitsamt Wanne
  • Entscheidung / Erstellung des Hilfeplans über Umfang und Dauer des Ambulanten Betreuten Wohnens
  • Beginn des Ambulanten Betreuten Wohnens
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