Unsere Einrichtung ist von der DRV Westfalen als Einrichtung der medizinischen Rehabilitation anerkannt. Zuständige Kostenträger sind in erster Linie die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen. Wo dies nicht der Fall ist, übernimmt der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Landschaftsverband) die Kosten. Jugendhilfeträger finanzieren ebenfalls Maßnahmen in unserer Einrichtung nach § 35a SGB VIII.
Sollten Sie weitere Informationen, insbesondere wer die Kosten für diese Behandlung übernimmt, wünschen, lassen Sie sich einen unverbindlichen Vorstellungstermin in unserer Einrichtung geben (Fon: 02325 61665). An einem solchen Termin führt man Sie durchs Haus. In einem gemeinsamen Gespräch können wir uns gegenseitig etwas besser kennenlernen.
Die Aufenthaltsdauer in unserer Einrichtung beträgt in der Regel 6 bis 9 Monate.